- Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen
- сущ.
экон. задолженность покупателей и клиентов за товары и услуги
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
Wagnisse — 1. Begriff: Verlustgefahren, die sich aus der Natur der Unternehmung ergeben, nämlich alle die wirtschaftlichen Handlungen der Unternehmung begleitenden Gefahren, Unsicherheits und Zufälligkeitsfaktoren, häufig hervorgerufen durch allgemeine oder … Lexikon der Economics
Außenstände — Rückstände; Rückstand; ausstehende Forderungen; Schulden; Verbindlichkeiten * * * Au|ßen|stän|de [ au̮sn̩ʃtɛndə], die <Plural>: ausstehende finanzielle Forderungen: (bei seinen Schuldnern) Außenstände eintreiben. Syn.: ↑ Anspruch… … Universal-Lexikon
Rahmenzession — (Rahmenabtretung) Bei Sicherungsabtretungen von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen können einzelne Forderungen (Einzelabtretung) oder aufgrund eines Vertrages laufend Forderungen bis zu einer festgesetzten Höhe abgetreten werden… … Deutsch Wikipedia
Außenstände — Summe der Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen. A. stehen gesammelt im Kunden oder Debitorenkonto, spezialisiert im Kontokorrentbuch oder in der Kundenkartei. Sie bedürfen einer ständigen Kontrolle, damit ggf. das ⇡… … Lexikon der Economics
Warenkreditversicherung — Delkredereversicherung; Versicherung gegen den Ausfall durch Zahlungsunfähigkeit eines in Deutschland ansässigen Kreditkunden bei Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, die i.d.R. über einen Zeitraum von sechs Monaten hinausgehen. ⇡… … Lexikon der Economics
Debitor — ist im deutschen Rechnungswesen der Begriff für den Schuldner von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dabei handelt es sich um Lieferantenkredite oder sonstige Warenkredite aus der Geschäftsverbindung mit Kreditoren. Komplementärbegriff… … Deutsch Wikipedia
Abtretungsverbot — Das pactum de non cedendo ist ein vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot. Inhaltsverzeichnis 1 Wirkungen eines Abtretungsverbots 2 Ausnahmen 2.1 Tatbestand des § 354 a HGB 2.2 eingeschränkter Abtretungsausschluss … Deutsch Wikipedia
Pactum de non cedendo — Das pactum de non cedendo ist ein vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot. Inhaltsverzeichnis 1 Wirkungen eines Abtretungsverbots 2 Ausnahmen 2.1 Tatbestand des § 354 a HGB … Deutsch Wikipedia
Exportkreditversicherung — (oder Ausfuhrversicherung) ist die Sammelbezeichnung für verschiedene Versicherungsformen, die die Exportrisiken des Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen absichern. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten der… … Deutsch Wikipedia
Kreditversicherung — Unter einer Kreditversicherung wird die Versicherung des Lieferantenkredits verstanden. Sie umfasst jedoch nicht Kredite wie Immobilienkredite oder Bankdarlehen. Diese werden gemeinhin als Restschuldversicherung oder Kreditausfallversicherung… … Deutsch Wikipedia
Verbindlichkeiten — Rückstände; Rückstand; Außenstände; ausstehende Forderungen; Schulden * * * Verbindlichkeiten, im weiteren Sinn alle Verpflichtungen (Schulden, Obligationen) eines Unternehmens oder einer Einzelperson. In der Bilanz eines Unternehmens werden… … Universal-Lexikon